Obwohl in der dunklen Tageshälfte kaum Radfahrer unterwegs sind, ereignen sich in dieser Zeit doch 25 % aller Fahrradunfälle. Häufigste Ursache: fehlende oder defekte Lichtanlage. Gehen Sie also kein unnötiges Risiko ein! Sorgen Sie für zuverlässige Beleuchtung an Ihrem Velo!
1) Licht ist Pflicht
a) Reflektoren
Vorgeschrieben sind je ein Front- und Rückreflektor, außerdem zwei Speichenstrahler pro Laufrad (oder Leuchtwandreifen) und Pedalreflektoren.
b) Scheinwerfer
Gesetzlich vorgeschrieben: Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirken- den Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass sei- ne Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann.
c) Rücklicht
Gesetzlich vorgeschrieben ist: Eine Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet.
Hinter dem Gepäckträger ist das Toplight vor mechanischen Beschädigungen gut geschützt. Ein großer Rückreflektor und Standlicht fördern die nächtliche Sicherheit.
d) Dynamo
Vorgeschrieben ist eine Nennleistung von 3 Watt bei 6 Volt Betriebsspannung.
e) Batterie-Beleuchtung
Laut Vorschrift darf Batteriebeleuchtung nur an Rennrädern, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg betragen, mitgeführt werden.
f) Entsorgung von Akkus und Batterien
Sammeln Sie bitte alle unbrauchbar gewordenen Batterien und Akkus und bringen Sie diese zu einer Batteriesammelstelle des Händlers oder der Gemeinde. Sie werden dort kostenlos entgegengenommen. Keine Batterie darf im Hausmüll entsorgt werden!